Die Dezentralen Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen kümmern sich um die Förderung strukturell benachteiligter Gruppen und bieten Hilfe in Fällen von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Gewalt. Sie werden von den weiblichen Angehörigen des Zentrums für Kulturtechnik gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Aufgaben:
- Förderung eines angemessenen Frauenanteils sowie des Anteils weiterer strukturell benachteiligter Gruppen (insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, aus Nichtakademikerfamilien, People of Colour):
- bei Auswahl- und Berufungsverfahren sowie bei der Strukturplanung
- im Studium
- bei Promotion und Habilitation
- auf dem Weg zur Professur
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Familie
- Beratung und Hilfe bei Diskriminierung, Mobbing, sexualisierter Belästigung und/oder Gewalterlebnissen
Das Aufgabenfeld der Frauenbeauftragten wird durch das Berliner Hochschulgesetz und die vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin definiert.
Zur Website der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an der HU
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte am Zentrum für Kulturtechnik
Sarah Elena Link
Gesa Grimme (Stellv.)
Kontakt:
zfk.frauenbeauftragte@hu-berlin.de
Als eure Frauen*- und Gleichstellungsbeauftragte würden wir sehr gerne auch eigene Projekte hier am HZK unterstützen oder anstoßen. Wenn es dazu von eurer Seite aus Ideen oder Bedarfe gibt, welche Maßnahmen (Weiterbildungen, Workshops, etc.) für euch von Interesse wären, schreibt uns oder sprecht uns direkt an: zfk.frauenbeauftragte@hu-berlin.de.
Ausschreibung der Frauenfördermittel 2025 am Zentrum für Kulturtechnik
Über die Frauen*fördermittel können alle am Zentrum mitwirkenden Frauen* verfügen. Die Förderung soll Frauen* in der wissenschaftlichen und beruflichen Karriere unterstützen sowie nachhaltig Anreize für die Gleichstellung und für die Beseitigung der Unterrepräsentation von Frauen* geben.
Was ist förderfähig?
Grundsätzlich können die Mittel für eine große Bandbreite von Projekten und Aktivitäten eingesetzt werden, z.B. für die Teilnahme an Tagungen und Workshops, für Forschungszwecke, für Lehr- und Gastaufträge von Frauen* bzw. zum Themenbereich Gleichstellung und Frauen*forschung, für Arbeitsmittel und Druckkosten oder für Kosten von Projekten, Weiterbildungen, Sprachkurse etc. Wichtig ist, dass sie entweder für karrierefördernde Maßnahmen oder zur Stärkung von Frauen*forschung genutzt werden.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Anträge mit einer Beschreibung des Projekts und einer schriftlichen Begründung, wie dieses zur Gewährleistung der Chancengleichheit beiträgt bzw. für euch karrierefördernd wirkt, müssen schriftlich eingereicht werden: zfk.frauenbeauftragte@hu-berlin.de.
Wie hoch ist die Förderung?
Insgesamt stehen für das laufende Jahr Mittel in Höhe von 4000 Euro zur Verfügung. In der Regel können Projektmittel bis zu einer Höhe von 400 EUR beantragt werden, höhere Anträge können abhängig von Verfügbarkeit der Mittel und Dringlichkeit des Anliegens anteilig oder vollumfänglich berücksichtigt werden.
Gibt es eine Deadline?
Anträge im laufenden Jahr können bis spätestens 30.6.2025 eingereicht werden.