Aufgrund der Einschränkungen gemäß § 14 der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Berlin fehlen die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Gremienwahlen im Sommersemester 2020. Daher werden die bereits eingeleiteten Wahlverfahren abgebrochen. Der Zentrale Wahlvorstand wird im Wintersemester 2020/21 frühestmöglich neue Wahlverfahren eröffnen.
